Verkaufsboykott oder Pressegrosso?

Peter Brunner argumentiert in seinem Blogbeitrag gegen einen Boykott des Springerschen Hetzblattes („Bild“) durch die Zeitungsverkäufer. Er tut das mit dem Verweis darauf, dass seiner Meinung nach der diskriminierungsfreie Zeitungsvertrieb über den Pressegrosso (das Vertriebssystems der Zeitungen und Zeitschriften vom Verlag zum Einzelhandel/Wiederverkäufer) ein höheres Gut sei, das nicht für eine kurzfristiges Ziel wie den Bild Boykott geopfert werden dürfe.

Für ihn ist der Pressegrosso ein wichtiger Baustein des §5 des Grundgesetzes zur Pressefreiheit.

Ein ehrenwertes Anliegen, das ernst genommen werden sollte. Dennoch teile ich seine Argumentation nicht vollständig und möchte dazu Stellung nehmen.

1.) Der Pressegrosso ist, anders als §5 GG, keinesfalls eine allgemein zugängliche Institution, sondern von Geld abhängig. Nicht jeder, der Journalismus betreibt, kann seine Publikation darüber vertreiben, sondern nur, wer auch entsprechendes Kapital mitbringt. Was kein Argument gegen den Pressegrosso ist, aber 

2.) Die Kontroverse um die Bild dreht sich vor allem darum, ob es sich dabei tatsächlich noch um eine Presseorgan handelt oder nicht um eine politisches Kampangeninstrument. Der Pressegrosso ist aber nur für Presseorgane vorgesehen. Diese sollten aber bestimmten ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen folgen – was Springers Bild definitiv nicht tut. Das ist keine private Meinung, sondern gut dokumentiert:
a) Studie: Otto Brenner Stiftung erkennt Bild den Journalismus ab
b) Seit Beginn der Dokumentation des Deutschen Presserates hat die Bild 109 Rügen des Rates wegen Verletzung des Pressekodex erhalten – mehr als Doppelt so viele wie jede andere Publkikation. Insgesamt hat der Springer Verlag mit seinen Publikationen mehr Rügen kassiert, als alle anderen verlage zusammen. Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion der Beschwerdeausschüsse des Presserates.

3.) Das Hetzblatt tritt regelmäßig §1 GG mit Füßen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Ein Schutz durch den Staat erfolgt de facto nicht. Zählt das Recht des Springerverlages auf Verbreitung seines Produktes (selbst wenn indirekt auf §5 GG begründet) höher als die Würde seiner Opfer nach §1 GG?

4.) Die Gewissensfreiheit des Einzelhändlers (§4 GG) sollte ebenfalls gegen das Recht auf Verbreitung eines Produktes (nur indirekt auf §5 GG begründet) abgewogen werden. Angesichts der dauernden und systematischen Hetz des Springerblattes gegen Personen und Personengruppen müsste sich meiner Meinung jeder Mensch darauf berufen können.
Sie greift jedoch nicht, falls Druck auf den Einzelhändlers ausgeübt würde, das Hetzblatt nicht anzubieten.

5.) Das Hetzblatt nimmt auch die anderen im GG vorgesehenen Grundrechte regelmäßig unter Feuer, wenn es denn der Hetze dient. Springer hat m. M. – zumindest moralisch – nach das Recht verwirkt, sich – als Verlag – auf das GG zu berufen.

6.) Tatsächlich ist es keineswegs so, dass ich heute überall jede Zeitung erwerben kann. Es gibt weiterhin viele Kioske, die nur ein sehr eingeschränktes Angebot an Zeitungen und Zeitschriften anbieten. Ich habe bisher nicht herausfinden können, wie das sein kann. Tatsache ist jedoch, dass der Zugang zum Vertrieb keinesfalls diskriminierungsfrei erfolgt, das Hetzblatt jedoch überall verfügbar ist.

Ich hoffe, ich konnte vermitteln, dass es eine legitime (wenn auch ggf. nicht legale) Begrüdung für Einzelhändler gibt, den Vertrieb des Hetzblattes zu verweigern. Dennoch glaube ich nicht, dass das notwendig ist, denn es gibt sowohl viel wirksamere Methoden das Hetzblatt zu bekämpfen, als auch weniger problematische Vorgehensweisen für Einzelhändler, die fast die gleiche Wirkung erzielen.

1.) Viel wirksamer: Der Springer Verlag und das Hetzblatt hängen zu 95% – mehr als jeder andere Verlag – vom Werbegeschäft ab. Wer im Hetzblatt (oder in der Online Ausgabe) wirbt, finanziert damit die Hetze der Bild.
Die Werbetätigkeit dieser Konzerne in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu rücken und sie an ihre Verantwortung (auch gegenüber ihren Kunden) zu erinnern – tut dem Hetzblatt mehr weh als der Boykott durch 1.000 Einzelhändler.

2.) Auch die Einzelhändler können – ohne sich in die rechtliche Grauzone zu bewegen – viel gegen das Hetzblatt tun. Indem sie auf Werbemittel verzichten, die Bild weniger präsent (bis gar nicht offen) auslegen, den Kunden im Verkaufs(beratungs-)gespräch zu besseren Publikationen raten.

Siehe (für mehr Aktionen gegen dias Hetzblatt) auch: https://springershetzblatt.wordpress.com/

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3 Gedanken zu “Verkaufsboykott oder Pressegrosso?

  1. Hallo Benno,

    danke für die Aufmerksamkeit auf meinen kleine Beitrag zur Debatte.

    Deine Frage, warum nicht an jedem Kiosk jede Zeitung und erst recht nicht jede Zeitschrift zu kriegen ist, ist leicht zu beantworten: weil die dafür zu klein sind. Die Grossisten stellen Pakete zusammen, die natürlich mit dem bisher erzielten Umsatz zusammenhängen. Ich will das auch durchaus nicht als urdemokratisch loben, aber halt darauf hinweisen, dass Vertriebsprivileg und diskriminierungsfreie Verbreitung heute noch eng zusammenhängen.

    Mit dem Argument, die Bildzeitung sei gar nicht journalistisch, machst Du viele Türen auf, die das Argument untauglich machen, weil sich das sicher nicht objektivieren lässt. Ich fürchte, schon die taz halten in diesem Land mehr Menschen nicht für Journalismus als die Bild. Da bleibt als Kriterium für den Grossovertrieb schließlich nur Periodizität, also dauerhaft regelmäßiges Erscheinen.

    Deine Vorschläge, Werbekunden zu sensibilisieren und aggressive Präsentation zu unterlassen, unterstütze ich vorbehaltlos.

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